Auf dieser Seite möchten wir euch Informationen rund um das Thema Missbrauch an die Hand geben.
Betroffene erhalten einen Einblick in Therapiemöglichkeiten und bekommen Hilfestellungen, und Eltern Tipps, auf welche Signale sie achten sollten.
Für pädokriminelle Täter stellen wir Kontaktdaten zur Verfügung.
Bitte nehmt mit uns Kontakt auf, wenn ihr weitere Informationen wünscht.
Hilfen für Betroffene:
Betroffene von sexualisierter Gewalt sind physisch und psychisch von der Tat in unterschiedlichem Maß betroffen. Die Traumatisierung kann so tief gehen, dass die Lebensqualität erheblich gemindert und die Bewältigung des Lebens erschwert oder gar unmöglich gemacht ist (Suizid). Hier gilt es Therapiemöglichkeiten zu schaffen, die dem Betroffenen eine Teilnahme am Leben ermöglichen. Dazu ist aus Sicht der Bundesinitiative Folgendes notwendig:
Die Psychotherapierichtlinien sind zu verändern und anzupassen. Übergänge von Kurzzeittherapie zu Langzeittherapie sind zu verbessern und zu erleichtern, Wartezeiten müssen minimiert werden, die Dauer ist dem Bedarf des Betroffenen anzupassen.
Die Therapieformen sollten im Rahmen von standardisierten und anerkannten Therapien frei wählbar sein. Traumatherapien und bis heute nicht anerkannte Therapieformen- und Methoden sind zu erforschen und bei Nutzenfeststellung neu zuzulassen.
Wir fordern eine fundierte Ausbildung für Traumatherapeuten. Wochenendseminare dürfen einfach nicht ausreichen!
Kosten, die den Rahmen der Finanzierung durch die Krankenkassen übersteigen, sind von einem speziell eingerichteten Fonds zu tragen.
Beratungsstellen und Selbsthilfeinitiativen müssen finanziell unabhängig agieren können. Dazu ist ein bundesweiter Förderfonds einzurichten, der z. B. aus dem Bundeshaushalt, aus Geldstrafen von Tätern, aus Bußgeldern aus Verstößen der Medien, aus Lottomitteln, usw. gespeist wird.
Folgeerkrankungen sind anzuerkennen und auszugleichen, ihre Behandlung (z.B. Zahnbehandlungen) ist finanziell sicherzustellen in jeder Hinsicht.
Alle soziale Folgen, wie z. B. Minderung der Erwerbsfähigkeit, dadurch bedingte Minderung der Rentenzahlung, früh einsetzende Pflegebedürftigkeit bzw. erhöhter Pflegeaufwand durch traumatisch bedingte Unfähigkeit zur Zulassung von unbekanntem Pflegepersonal und Schwerbehinderungen sind anzuerkennen und auszugleichen. Dazu ist das Schwerbehindertenrecht zu überarbeiten und Hilfen zum Lebensunterhalt zu gewähren.
Diese Standpunkte haben wir gemeinsam mit wunderbaren, sehr engagierten Menschen aus der Bundesinitiative erarbeitet. Da wir uns hauptsächlich auf das Thema Gesundheit fokussieren, zitieren wir hier auch nur die entsprechenden Punkte. Alle weiteren findet Ihr auf der Webseite der Bundesinitiative.